Turnusgemäße Überarbeitung der Golfregeln (alle 4 Jahre)
durch den R&A und die USGA für den Zeitraum 2008 – 2011
Die wichtigsten Änderungen der Golfregeln 2008 – 2011
Regel 4-2
Veränderte Spieleigenschaften und Fremdstoff; Strafenvermerk
Das Mitführen, jedoch nicht Benutzen, eines unzulässigen Schlägers oder
eines Schlägers, der den Bestimmungen der Regel 4-2 widerspricht, wird
auf die gleiche Strafe wie für das Mitführen von mehr als 14 Schlägern
geändert (Zwei Strafschläge je Loch, max. 4 Strafschläge im
Zählwettspiel bzw. Lochverlust je Loch, max. 2 Löcher im Lochwettspiel).
Erst wenn ein Spieler einen Schlag mit einem unzulässigen Schläger
macht, fällt als Strafe die Disqualifikation an.
Regel 12-2
Ball identifizieren
Regel 12-2 schränkt nicht mehr ein, an welchen Stellen des Platzes der
Ball identifiziert werden darf. Dies darf also nun auch im Gegensatz zu
früher im Hindernis geschehen, wo es bisher verboten war.
(siehe auch entsprechende Änderung zu Regel 15-3, Strafloses Spielen
eines falschen Balls im Hindernis entfällt).
Regel 14-3
Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche
Nutzung von Ausrüstung
Die Regel enthält nun eine Anmerkung, die die Einführung einer
Platzregel zum Gebrauch von Entfernungsmessern ermöglicht. Ohne eine
solche Platzregel bleiben jegliche Entfernungsmesser verboten. Wird die
Platzregel erlassen, so dürfen nur Geräte verwendet werden, die
ausschließlich die direkte Messstrecke anzeigen und keine anderen
Rechenfunktionen enthalten.
Regel 15-3
Falscher Ball
Da ein Spieler nach Regel 12-2 (s. o.) seinen Ball nun auch im Hindernis
identifizieren darf, ist er auch dort dafür verantwortlich, den richtigen Ball
zu spielen. Dementsprechend fallen für das Spielen eines falschen Balls
im Hindernis nun zwei Strafschläge im Zählwettspiel bzw. Lochverlust im
Lochwettspiel an.
Regel 16-1e
Über oder auf der Puttlinie stehen
Wenn ein Spieler unabsichtlich oder um seinen Mitbewerben nicht in die
Puttlinie zu treten auf oder quer über seiner Puttlinie steht, so gilt dies
nicht als Verstoß gegen Regel 16-1e. Eine regelmäßige Puttroutine, die
eine solche Standposition zum Inhalt hat, bleibt jedoch unzulässig (bisher
nur in einer Entscheidung geregelt).
Regel 19-2
Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten; durch Spieler, Partner,
Caddie oder Ausrüstung
Trifft der Ball eines Spielers nach einem Schlag dessen Ausrüstung,
Caddie oder den Spieler selbst, so zieht dieser sich nur noch einen
Strafschlag (Zählwettspiel wie Lochwettspiel!) und nicht mehr zwei
Strafschläge bzw. Lochverlust zu (Ausnahme 17-3 b).
Regel 20-7c
Vom falschen Ort spielen: Zählspiel
Hier wurde eine Anmerkung hinzugefügt, die die Doppelstrafe vermeidet,
wenn ein Spieler vom falschen Ort spielt und fälschlich einen Ball ersetzt.
Regel 24-1
Bewegliche Hemmnisse
Es ist zukünftig erlaubt, einen bedienten, hingelegten oder
Hochgehaltenen Flaggenstock zu bewegen, auch wenn ein Ball in
Bewegung ist.
Regel 27-1
Strafschlag und Distanzverlust, Ball im Aus, Ball nicht innerhalb von fünf
Minuten gefunden
Der Begriff „berechtigte Anzeichen“ wird durch „bekannt oder so gut wie
sicher“ ersetzt, wenn zu bestimmen ist, ob ein nicht gefundener Ball als in
einem Hemmnis (Regel 24-3), in ungewöhnlich beschaffenem Boden
(Regel 25-1c) oder in einem Wasserhindernis (Regel 26-1) liegend
angesehen werden darf.
Siehe entsprechende Änderungen der Erklärung „Verlorener Ball“ und
Regel 18-1
Anhang II - Ziffer 4.c
Trampolineffekt des Schlägerkopfes
Hier wird unter Bezug auf ein separates Testverfahren ein
höchstzulässiger Trampolineffekt eines Golfschlägerkopfes festgesetzt.
Jegliche Schläger mit einem höheren Wert sind ab dem 01.01.2008 nicht
mehr zugelassen.
Anhang II - Ziffer 4.c
Trampolineffekt des Schlägerkopfes
Es ist hier wie folgt zu unterscheiden:
a) Hat eine Spielleitung die „List of Conforming Driver Heads“
ausdrücklich in der Ausschreibung eines Wettspiels in Kraft gesetzt,
so muss ein Schläger gespielt werden, der auf dieser Liste enthalten
ist, es sei denn, er wäre vor 1999 gebaut worden.
b) Wird die in a) genannte Liste nicht ausdrücklich in Kraft gesetzt, so
muss ein fraglicher Schläger nicht in dieser Liste aufgeführt sein,
muss aber dennoch den Bestimmungen entsprechen, wenn er
getestet würde. Keinesfalls darf er in der „List of Non-Conforming
Drivers“ enthalten sein.
Anhang II - Ziffer 4.c
Trampolineffekt des Schlägerkopfes
Die Listen finden sich auf der Homepage des R&A www.randa.org in den
Bereichen Rules > Equipment. Schläger, die auf beiden Listen fehlen,
müssen demnach nicht automatisch einen zu hohen Trampolineffekt
haben, sind jedoch unzulässig, wenn ein Schläger verlangt wird, der
ausdrücklich zugelassen ist.
Eine Spielleitung ist nicht berechtigt, die Anwendung dieser Regel
zu ignorieren.
durch den R&A und die USGA für den Zeitraum 2008 – 2011
Die wichtigsten Änderungen der Golfregeln 2008 – 2011
Regel 4-2
Veränderte Spieleigenschaften und Fremdstoff; Strafenvermerk
Das Mitführen, jedoch nicht Benutzen, eines unzulässigen Schlägers oder
eines Schlägers, der den Bestimmungen der Regel 4-2 widerspricht, wird
auf die gleiche Strafe wie für das Mitführen von mehr als 14 Schlägern
geändert (Zwei Strafschläge je Loch, max. 4 Strafschläge im
Zählwettspiel bzw. Lochverlust je Loch, max. 2 Löcher im Lochwettspiel).
Erst wenn ein Spieler einen Schlag mit einem unzulässigen Schläger
macht, fällt als Strafe die Disqualifikation an.
Regel 12-2
Ball identifizieren
Regel 12-2 schränkt nicht mehr ein, an welchen Stellen des Platzes der
Ball identifiziert werden darf. Dies darf also nun auch im Gegensatz zu
früher im Hindernis geschehen, wo es bisher verboten war.
(siehe auch entsprechende Änderung zu Regel 15-3, Strafloses Spielen
eines falschen Balls im Hindernis entfällt).
Regel 14-3
Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche
Nutzung von Ausrüstung
Die Regel enthält nun eine Anmerkung, die die Einführung einer
Platzregel zum Gebrauch von Entfernungsmessern ermöglicht. Ohne eine
solche Platzregel bleiben jegliche Entfernungsmesser verboten. Wird die
Platzregel erlassen, so dürfen nur Geräte verwendet werden, die
ausschließlich die direkte Messstrecke anzeigen und keine anderen
Rechenfunktionen enthalten.
Regel 15-3
Falscher Ball
Da ein Spieler nach Regel 12-2 (s. o.) seinen Ball nun auch im Hindernis
identifizieren darf, ist er auch dort dafür verantwortlich, den richtigen Ball
zu spielen. Dementsprechend fallen für das Spielen eines falschen Balls
im Hindernis nun zwei Strafschläge im Zählwettspiel bzw. Lochverlust im
Lochwettspiel an.
Regel 16-1e
Über oder auf der Puttlinie stehen
Wenn ein Spieler unabsichtlich oder um seinen Mitbewerben nicht in die
Puttlinie zu treten auf oder quer über seiner Puttlinie steht, so gilt dies
nicht als Verstoß gegen Regel 16-1e. Eine regelmäßige Puttroutine, die
eine solche Standposition zum Inhalt hat, bleibt jedoch unzulässig (bisher
nur in einer Entscheidung geregelt).
Regel 19-2
Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten; durch Spieler, Partner,
Caddie oder Ausrüstung
Trifft der Ball eines Spielers nach einem Schlag dessen Ausrüstung,
Caddie oder den Spieler selbst, so zieht dieser sich nur noch einen
Strafschlag (Zählwettspiel wie Lochwettspiel!) und nicht mehr zwei
Strafschläge bzw. Lochverlust zu (Ausnahme 17-3 b).
Regel 20-7c
Vom falschen Ort spielen: Zählspiel
Hier wurde eine Anmerkung hinzugefügt, die die Doppelstrafe vermeidet,
wenn ein Spieler vom falschen Ort spielt und fälschlich einen Ball ersetzt.
Regel 24-1
Bewegliche Hemmnisse
Es ist zukünftig erlaubt, einen bedienten, hingelegten oder
Hochgehaltenen Flaggenstock zu bewegen, auch wenn ein Ball in
Bewegung ist.
Regel 27-1
Strafschlag und Distanzverlust, Ball im Aus, Ball nicht innerhalb von fünf
Minuten gefunden
Der Begriff „berechtigte Anzeichen“ wird durch „bekannt oder so gut wie
sicher“ ersetzt, wenn zu bestimmen ist, ob ein nicht gefundener Ball als in
einem Hemmnis (Regel 24-3), in ungewöhnlich beschaffenem Boden
(Regel 25-1c) oder in einem Wasserhindernis (Regel 26-1) liegend
angesehen werden darf.
Siehe entsprechende Änderungen der Erklärung „Verlorener Ball“ und
Regel 18-1
Anhang II - Ziffer 4.c
Trampolineffekt des Schlägerkopfes
Hier wird unter Bezug auf ein separates Testverfahren ein
höchstzulässiger Trampolineffekt eines Golfschlägerkopfes festgesetzt.
Jegliche Schläger mit einem höheren Wert sind ab dem 01.01.2008 nicht
mehr zugelassen.
Anhang II - Ziffer 4.c
Trampolineffekt des Schlägerkopfes
Es ist hier wie folgt zu unterscheiden:
a) Hat eine Spielleitung die „List of Conforming Driver Heads“
ausdrücklich in der Ausschreibung eines Wettspiels in Kraft gesetzt,
so muss ein Schläger gespielt werden, der auf dieser Liste enthalten
ist, es sei denn, er wäre vor 1999 gebaut worden.
b) Wird die in a) genannte Liste nicht ausdrücklich in Kraft gesetzt, so
muss ein fraglicher Schläger nicht in dieser Liste aufgeführt sein,
muss aber dennoch den Bestimmungen entsprechen, wenn er
getestet würde. Keinesfalls darf er in der „List of Non-Conforming
Drivers“ enthalten sein.
Anhang II - Ziffer 4.c
Trampolineffekt des Schlägerkopfes
Die Listen finden sich auf der Homepage des R&A www.randa.org in den
Bereichen Rules > Equipment. Schläger, die auf beiden Listen fehlen,
müssen demnach nicht automatisch einen zu hohen Trampolineffekt
haben, sind jedoch unzulässig, wenn ein Schläger verlangt wird, der
ausdrücklich zugelassen ist.
Eine Spielleitung ist nicht berechtigt, die Anwendung dieser Regel
zu ignorieren.
2 Kommentare:
Lieben Dank für diese wertvolle Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen. Ich tue mich mit dem "Studium" des Regelwerkes eh schwer.... schön, wenn es kurz und knackig daher kommt.
Danke sandfloh. Ohne christlicher zu sein als der Papst, aber wenn wir als Spieler Regelfest sind, haben wir auch Vorteile. Viele Golfregeln sind auch zu unserem Vorteil ausgelegt, nur kennen muß ich sie...
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