Der DGV nutzt damit für seine Verbandswettspiele eine Ausnahmebestimmung vom generellen Verbot künstlicher Hilfsmittel in der Regel 14-3. Demnach kann durch eine Platzregel die Nutzung von Geräten gestattet werden, die ausschließlich die Entfernung messen oder abschätzen. Instrumente, die zusätzliche Umstände berechnen können, wie beispielsweise Steigungen, Windgeschwindigkeiten, Temperatur oder ähnliches, sind in Wettspielen generell nicht zulässig. Ein Verstoß zieht eine Disqualifikation nach sich, ohne dass es darauf ankommt, ob der Spieler von der zusätzlichen Funktion auch tatsächlich Gebrauch gemacht hat.
Die vom DGV getroffene Entscheidung gilt nur für seine eigenen Wettspiele und damit im leistungssportlichen Bereich der nationalen Meisterschaften. Unberührt davon bleiben die im Ermessen jedes Landesgolfverbandes beziehungsweise jeder Golfanlage liegenden, eigenständigen Entscheidungen für den dortigen Spielbetrieb. Denn gerade auf den Golfanlagen stehen überwiegend breitensportliche Aspekte im Vordergrund, die eine andere Entscheidungsgrundlage ergeben können.
Allgemeine Informationen zur Verwendung von Entfernungsmessern in Wettspielen sind in einem Merkblatt zusammengefasst unter:www.golf.de/dgv/golfregeln.cfm.
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