Viele Freunde von mir und auch ich selbst sind mehr denn je vom Handy, Smartphone und iPhone und/oder iPad abhängig oder sogar verfallen. Am Golfplatz streiten sich die Philosophen und Strategen zwischen der Anwendung von GolfBuddy oder der Messung mit einem Bushnell. Die vermeintlich ganz Schlauen verzichten auf jegliches GPS-System, laden sich nur ein App über den App-Store runter und meinen gut gerüstet zu sein für die Runde. Und? Ist das Regelkonform?
Was meint Ihr dazu?
Der D G V hat das Problem erkannt und veröffentlicht nachfolgendes Statement.
Die Kombination von Telefon, Entfernungsmesser und Zusatzfunktionen in den neueren Mobiltelefonen stellt tatsächlich ein Problem dar. Wir haben eine interne Auswertung des R&A zu verschiedenen diesbezüglichen Regelfällen, die mehrheitlich darauf hinauslaufen, dass die Spielleitungen bei der Benutzung des fraglichen Geräts für irgendeinen Zweck (und sei er auch erlaubt gewesen), das zusätzliche Vorhandensein einer unzulässigen Funktion als Regelverstoß betrachtet haben. Letztlich liegt die Beweislast beim Spieler, der der Spielleitung glaubhaft machen muss, dass er nur telefoniert hat und keine andere Funktion benutzt hat. Schließlich hat der Spieler sich hier selbst in die zweifelhafte Situation gebracht. Selbst wenn über die Anrufliste oder das SMS-Verzeichnis im Telefon belegt werden kann, dass der Spieler telefoniert hat, bleibt die Möglichkeit offen, dass der Spieler dabei auf weitere Funktionen geschaut hat. Hier kann es dann davon abhängig sein, ob die Benutzung des Telefons an einer Stelle auf dem Platz vorkam, an der das Messen der
Entfernung dem Spieler einen Vorteil bringen konnte. Handelt es sich bei den möglicherweise abgelesenen Daten jedoch um allgemeine Angaben, wie Temperatur, Luftdruck oder Windgeschwindigkeit, so kann diese Information ja auch später noch von Nutzen sein, und es läge grundsätzlich ein Verstoß gegen Regel 14-3 vor.
Da man die Verwendung von Telefonen nicht verbieten kann, bleibt nur ein Hinweis an die Spieler mit internetfähigen Telefonen, dass die Verwendung des Telefons nicht nur als telefonieren angesehen wird, sondern aufgrund der Zusatzfunktionen des Geräts auch als Verstoß gegen Regel 14-3 angesehen werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob Entfernungsmesser zugelassen sind oder nicht.
• Sind Entfernungsmesser nicht zugelassen, liegt bei der Verwendung des Telefons ein möglicher Verstoß gegen Regel 14-3 vor, da ggf. die Entfernung gemessen wurde.
• Sind Entfernungsmesser zugelassen und wird die Entfernung mit einem Telefon gemessen, so liegt sicher ein Verstoß gegen Regel 14-3 vor, wenn auf dem Gerät auch andere Apps installiert sind, deren Verwendung nicht zugelassen werden kann (Kompass, Wetterbericht usw.).
Das alles macht die Sache für die Spielleitung nicht einfacher, aber wir hoffen, Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten dargestellt zu haben.
Quelle:
DEUTSCHER GOLF VERBAND e.V.
- Regeln & Regularien -
Kreuzberger Ring 64
65205 Wiesbaden
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen